Vergütung

In unserer Zahnarztpraxis in Hamburg bieten wir Behandlungen für gesetzlich Versicherte, Privatpatienten und Selbstzahler an. Die Abrechnung richtet sich nach Ihrem Versicherungsstatus.

 

Als gesetzlich Versicherter rechnen wir die Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Bitte bringen Sie dazu Ihre Versichertenkarte mit. Sollten Leistungen nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, erhalten Sie vor Behandlungsbeginn einen schriftlichen Kostenvoranschlag bzw. einen Heil- und Kostenplan. Erst nach Ihrer Zustimmung beginnt die Behandlung.

 

Privatpatienten, Selbstzahler und Zusatzversicherte erhalten nach abgeschlossener Behandlung eine Rechnung, die Sie gegebenenfalls bei Ihrer Versicherung oder Zusatzversicherung einreichen können. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der GOZ / GOÄ / BEB. Die Höhe der Kostenübernahme ergibt sich aus Ihrem individuellen Tarif.

Willkommen


Praxis-Urlaub:
25.04. - 10.05.
Unsere Vertretung:
JU49
Zahnarztpraxis Jungfernstieg